Bestatter Hameln - Bestattungs- und Beerdigungsinstitut Bartels in Hameln - Ihr Beerdigungsinstitut für Erdbestattungen - Feuerbestattungen - Seebestattungen in Hameln
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Feuerbestattung

Ihr Fachinstitut für Feuerbestattung und Beerdigung in Hameln - Bartels gibt Ihnen auf dieser Seite Informationen zu den verschiedenen Formen der Grabstellenwahl für Feuerbestattungen auf den Friedhöfen in Hameln.

Die Feuerbestattung ist eine uralte (seit 3000 Jahren vor Christi), traditionsreiche Bestat-
tungsform mit der Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg. Später werden die Aschenreste in einer Urne beigesetzt.

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Für diese Bestattungsform sollte eine hand-
schriftliche Willenserklärung vorliegen, bzw. die nächsten Angehörigen können den Willen des Verstorbenen schriftlich bekun-
den, wenn die schriftliche Erklärung des Verstorbenen nicht oder nicht mehr möglich war.

Die Einäscherung erfolgt in der Regel im Krematorium direkt am Friedhof Wehl.


Auf Wunsch können hier Abschiednahmen ausgerichtet werden.

Auf den Friedhöfen in Hameln sowie den Ortschaftsfriedhöfen werden folgende Grabarten für Feuerbestattungen (Urnengräber) angeboten:
  • Urnenwahlgrabstätten (alle städtischen Friedhöfe)

    Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.

    In Urnenwahlgrabstätten besteht die Möglichkeit, bis zu sechs Urnen beizusetzen.

  • Urnengemeinschaftsgrabstätten
    (Nur Friedhof Deisterstraße und Friedhof Am Wehl)

    Es handelt sich hierbei um Urnenwahlgräber für jeweils zwei Urnenbei-
    setzungen. Es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, Grab-
    male in Form liegender Platten in einer vorgegebenen Größe auf die Grabstätte zu legen.

    Die Unterhaltung und Pflege der Urnengemeinschaftsgrabstätten, mit Ausnahme etwaiger Grabmale, erfolgt durch die Stadt Hameln. Die Ab-
    lage von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen im/am Grabfeld möglich.

  • Rasenreihengrabstätten - Erde/Urne - mit/ohne

    Kennzeichnung (alle städtischen Friedhöfe nach Verfügbarkeit und Bedarf) Rasenreihengrabstätten werden als Grabstätten für Erdbeisetzungen und als Aschengrabstätten angeboten.

    Die Grabstätten sind mit Rasen eingesät und werden von der Stadt unterhalten. Es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, die Grabstätten mit einem liegenden Grabmal, dessen jeweilige Größe vorgegeben ist, zu versehen.

    Die Ablage von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen im/am Grabfeld möglich.

  • Anonyme Urnengrabstätten (ausschließlich Friedhof Am Wehl)

    Anonyme Urnengrabstätten sind in einem Reihengrabfeld zusammengefasst, das mit Rasen eingesät ist. Eine Kennzeichnung der einzelnen Grabstätten ist nicht möglich. Die Teilnahme der Angehörigen an der Beisetzung der Urne ist ebenfalls nicht möglich.

    Den Angehörigen wird die konkrete Grabstätte nicht bekannt gegeben. Die Ablage von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen zentralen Plätzen im/am Grabfeld möglich.

  • Urnenreihengrabstätten (alle städtischen Friedhöfe)

    Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden.

    Eine Verlängerung des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt werden.


Welche Grabstättenwahl bei Feuerbestattung auf dem Friedhof Ihrer Wahl möglich ist, erfahren Sie im Beratungsgespräch mit Ihrem Bestattungsinstitut Bartels. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

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Bestattungsinstitut Bartels| Hohe Linden 4|31789 Hameln| Tel.: 05151-98680|Fax: 05151-986818| E-Mail  info@bestattungsinstitut-bartels.de

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