Bestatter Hameln - Bestattungs- und Beerdigungsinstitut Bartels in Hameln - Ihr Beerdigungsinstitut für Erdbestattungen - Feuerbestattungen - Seebestattungen in Hameln
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Baumbestattung

Auf dieser Seite möchte Sie Ihr Bestattungsinstitut Bartels, Hameln über die Möglichkeit der Baumbestattung informieren.

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Die Baumbestattung ist eine neue Bestat-
tungsform. Die Asche wird in einer Aschen-
kapsel direkt im Wald zu den Wurzeln des Baumes gegeben bzw. je nach Statuten des jeweiligen Fried Waldes bzw. natur-
nahen Waldstücks eines ausgewiesenen Friedhofes können Urnenwahlgräber an Bäumen erworben werden.

Ein weiterer Vorteil: diese Grabstätten müssen nicht gepflegt werden.


Die Stadt Hameln bietet seit Ende 2006 auf dem städtischen Friedhof "Am Wehl" diese neue Bestattungsart in Form eines Urnenbaumgrabes an.

Urnenbaumgrab auf dem Friedhof "Am Wehl"

Hierbei handelt es sich um Urnenwahlgräber für jeweils zwei Urnenbeisetzungen. Eine Grabanlage besteht aus 16 Urnenwahlgräbern, die um einen Baum angeordnet sind.

In einem Radius von ca. 2m ist um den Baum eine Sandsteinkante gesetzt. Die Gestaltung innerhalb dieses Kreises (Kronenbereich) erfolgt mit Bodendeckern und außerhalb mit Rasen. Die Grabanlagen werden von der Stadt Hameln angelegt, bepflanzt und gepflegt.

Die Beisetzung der Urnen erfolgt innerhalb des Kreises im Bereich der Bodendecker.

Eine Verwendung von Überurnen ist bei dieser Bestattungsform nicht möglich.

Eine Kennzeichnung der Grabstätten mit liegenden Grabplatten ist außerhalb des jeweil-
igen Kreises möglich. Die Platten müssen handwerklich bearbeitet sein und die Größe ist vorgeschrieben (30 cm tief, 40 cm breit, 10 cm stark).

Die Grabplatten dürfen nur mit einer vertieften Schrift versehen werden. Für die Genehmi-
gung des Grabmales ist ein gesonderter Antrag an die Stadt Hameln zu stellen. Die Platten müssen durch den Steinmetzbetrieb, nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung, bündig in den Boden eingelassen werden, damit es keine Probleme mit dem Rasenmähen gibt.

Das Ablegen von Kränzen, Blumen, etc. ist nur auf speziell gekennzeichneten Flächen zulässig! Die Belegung der Grabstätten in den jeweiligen Anlagen erfolgt nach Vergabe
der Friedhofsverwaltung.

Allgemeine Information

Die Gebühr für die Beisetzung der Urne sowie die Gebühr für die Genehmigung eines liegenden Grabmales werden nach der geltenden Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hameln gesondert erhoben.

Für genauere Auskünfte auch im Bereich der Bestattungsvorsorge stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter.

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Bestattungsinstitut Bartels| Hohe Linden 4|31789 Hameln| Tel.: 05151-98680|Fax: 05151-986818| E-Mail  info@bestattungsinstitut-bartels.de

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