Erdbestattung
Ihr Fachinstitut für Erdbestattung und Beerdigung in Hameln - Bartels gibt Ihnen auf dieser Seite Informationen zu den verschiedenen Formen der
Grabstellenwahl für Erdbestattun- gen auf den Friedhöfen in Hameln.
Auf den Friedhöfen in Hameln sowie den Ortschaftsfriedhöfen werden folgende Grabarten angeboten:
- Erdreihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die vom Friedhofsamt der Reihe nach zugewiesen und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Be-
stattenden abgegeben werden.
Eine Verlängerung des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte nach der Nutzungszeit von 25 Jahren ist nicht möglich.
In jeder Reihengrab- stätte darf grundsätzlich nur ein Leichnam beigesetzt werden. Zur Pflege der Grabstätte ist der Erwerber verpflichtet.
- Erdwahlgrabstätten
Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) ver-
liehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.
Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten, nach unterschiedlichen Lagen, wie auch zwischen Grabstätten mit allge-
meinen sowie zusätzlichen Gestaltungsvorschriften.
Über den Erwerb des Nutzungsrechtes wird eine Urkunde ausgestellt.
Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts der/die Erwerber/in für den Fall seines/ihres Ablebens eine/n Nachfol- ger/in im
Nutzungsrecht bestimmen und ihm/ihr das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst zum Zeitpunkt des Todes der/des Übertragenden wirksam wird.
Zur Pflege der Grabstätte ist der Erwerber verpflichtet.
- Kindergrabstätten
(bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) Hier ist eine verlängerte Nutzungsdauer bei Wahlgrabstätten möglich.
- Rasenreihengrabstätten
(wird nicht auf allen Friedhöfen angeboten) Pflegefreie Reihengräber sind Einzelgräber, die sich in einer besonderen Abteilung auf einem Friedhof befinden.
Die Pflege obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
Hier wird einheitlich nur Rasen eingesät. Blumenpflanzen, Büsche oder Bäume sind hier nicht erlaubt.
Kleine Gedenksteine können je nach Friedhof zugelassen werden. Die Beisetzung im Beisein der Angehörigen ist möglich.
Die Hinterbliebenen erhalten eine Abteilungsbezeichnung und eine Grabnummer.
Welche Grabstättenwahl bei Erdbestattung auf dem Friedhof Ihrer Wahl möglich ist, erfahren Sie im Beratungsgespräch mit Ihrem Bestattungsinstitut Bartels.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.
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