Bestatter Hameln - Bestattungs- und Beerdigungsinstitut Bartels in Hameln - Ihr Beerdigungsinstitut für Erdbestattungen - Feuerbestattungen - Seebestattungen in Hameln
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Was tun im Trauerfall?

Ihr Fachinstitut für Bestattungen in Hameln steht Ihnen selbstverständlich in dieser schwierigen Situation hilfreich mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, was im Trauerfall alles zu beachten ist, sicher ist es sehr viel - vieles davon können wir Ihnen allerdings abnehmen. Rufen Sie uns einfach an, dann kümmern wir uns um alles.

Wir sind immer für Sie da!

Was muss sofort getan werden?

  • Bei einem Unfall: Notruf Telefon 112 wählen, denn der Tod eines Menschen lässt sich gewöhnlich nicht immer auf den ersten Blick feststellen- besonders nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen lebensbedrohlichen Erkrankung.
  • Ihr Angehöriger ist im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben? Bitte benachrichtigen Sie direkt unser Bestattungsunternehmen.
  • Ihr Angehöriger verstirbt zu Hause in seiner Wohnung - zuerst muss immer ein Arzt gerufen werden. Am besten rufen Sie den Hausarzt oder dessen Vertreter an.
  • Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, muss er eine Todesbescheinigung ausstellen. Danach benachrichtigen Sie bitte unser Bestattungsunternehmen. Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer (05151) 98680 jederzeit zur Verfügung.

Sie können sich in dieser schwierigen, emotionalen Situation ganz auf unser Einfühlungs-
vermögen und unsere Kompetenz verlassen. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen alle weiteren Fragen (siehe unten) und regeln auch gern alle Behörden-
gänge für Sie. Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen ins Haus.

Was muss sofort bis zur Trauerfeier und der Beisetzung geregelt werden?

  • Totenschein vom Arzt ausstellen lassen, sofern noch nicht geschehen
  • Verfügungen (Testament) suchen und berücksichtigen
  • Bestattungsinstitut Bartels in Hameln mit der Organisation der Beerdigung beauftragen (damit wir Ihnen die mit dem Sterbefall verbundenen Behördengänge abnehmen können)
  • die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab)
  • Sarg auswählen
  • Terminfestlegung mit den Friedhofsträgern und dem Pastor bzw. dem Trauerredner für die Trauerfeier und Beerdigung
  • dem Pastor oder einem privaten Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
  • Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)
  • an Trauerkleidung denken
  • für den Beerdigungskaffee Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren
  • Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen
  • Erwerb bzw. Verlängerung des Grabnutzungsrechtes an einer Grabstätte, wenn die Beerdigung auf einer Wahlgrabstätte stattfinden soll
  • Steinmetz für die Entfernung vorhandener Grabmale/Einfassungen benachrichtigen
  • engste Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Versorgung evtl. vorhandener Haustiere regeln

Was kann später erledigt werden?

  • den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
  • den Tod eines Rentenempfängers der Deutschen Post AG-
    -Rentenservice- melden
  • Krankenversicherung informieren
  • bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen
  • Rentenanspruch geltend machen
  • Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen
  • mit Versicherungen bzw. Sterbekassen abrechnen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar)
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Heizungsanlage regulieren
  • Wohnung kündigen, Übergabe regeln
  • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
  • Fahrzeuge (PKW, Motorrad, etc.) und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
  • Versicherungen kündigen bzw. umstellen
  • Post umbestellen
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
  • Vereinsmitgliedschaften kündigen
  • bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten
  • Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen
  • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüchen gegenüber Dritten klären

Ihr Bestatter für Hameln und Umgebung, Bestattungsinstitut Bartels, hilft Ihnen mit Rat und Tat - jederzeit. Wir stehen Ihnen bei! Rufen Sie uns gleich an.

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Bestattungsinstitut Bartels| Hohe Linden 4|31789 Hameln| Tel.: 05151-98680|Fax: 05151-986818| E-Mail  info@bestattungsinstitut-bartels.de

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